Unfall passiert – was tun? Checkliste für die ersten Stunden
Nach einem Unfall stehen viele unter Schock und machen Fehler, die später Geld kosten. Mit dieser Checkliste behalten Sie den Überblick – vom Absichern der Unfallstelle bis zur Regulierung Ihres Schadens.
- Unfallstelle absichern und Hilfe holen
- Ihre Pflichten am Unfallort
- Polizei rufen?
- Beweise sichern
- Keine Schuld anerkennen
- Sonderfall Parkschaden und Fahrerflucht
- Versicherung informieren
- Gutachter beauftragen
- Werkstatt, Mietwagen, Nutzungsausfall
- Rechtsanwalt einschalten
- Häufige Fehler
- Rechtsgrundlagen
1. Unfallstelle absichern und Hilfe holen
Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie eine Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck auf – innerorts etwa 50 Meter, auf Landstraßen etwa 100 Meter vor der Unfallstelle, auf der Autobahn deutlich weiter. Bringen Sie sich und Ihre Mitfahrer hinter die Leitplanke oder auf den Gehweg. Kümmern Sie sich zuerst um Verletzte und rufen Sie bei Verletzten sofort den Notruf 112.
Ist niemand verletzt und sind die Fahrzeuge fahrbereit, fahren Sie nach den ersten Fotos an den Rand, damit kein Folgeunfall entsteht. Gerade im dichten Hamburger Stadtverkehr ist das oft die sicherste Lösung.
2. Ihre Pflichten am Unfallort
Wer an einem Unfall beteiligt ist, muss sofort anhalten, die Unfallstelle sichern und den anderen Beteiligten ermöglichen, die nötigen Feststellungen zu treffen: Name, Anschrift, Fahrzeug und Versicherung (§ 34 StVO). Verlassen Sie die Unfallstelle nie, ohne diese Angaben auszutauschen. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat (§ 142 StGB) und kann außerdem Ihren Versicherungsschutz gefährden.
3. Polizei rufen?
Eine Pflicht, die Polizei zu rufen, besteht nicht bei jedem Unfall. Rufen Sie sie trotzdem (110), wenn
- jemand verletzt ist,
- der Schaden erheblich ist oder Sie ihn nicht einschätzen können,
- über die Schuld gestritten wird oder der andere keine Angaben machen will,
- der Verdacht auf Alkohol oder Drogen besteht,
- ein Beteiligter ein Mietwagen, ein ausländisches Fahrzeug oder ein Firmenwagen ist, dessen Halter Sie nicht kennen.
Eine polizeiliche Unfallaufnahme erleichtert später den Nachweis, wie der Unfall passiert ist. Notieren Sie sich das Aktenzeichen oder die Tagebuchnummer.
4. Beweise sichern
Was Sie in den ersten Minuten festhalten, entscheidet oft über die Haftungsfrage. Machen Sie die Fotos, bevor die Fahrzeuge bewegt werden, sofern es die Sicherheit zulässt.
- Übersichtsfotos: Stellung der Fahrzeuge, Straßenverlauf, Verkehrszeichen, Ampeln, Fahrbahnmarkierungen, Bremsspuren und Splitter
- Schadenfotos: jeder Schaden aus der Nähe und aus zwei bis drei Metern Abstand, damit man die Lage am Fahrzeug erkennt; dazu die Kennzeichen
- Daten des Unfallgegners: Name, Anschrift, Telefonnummer, Kennzeichen, Haftpflichtversicherung und möglichst die Versicherungsnummer
- Zeugen: Name und Telefonnummer, auch von Passanten, die nur kurz stehen bleiben
- Eigene Notizen: Uhrzeit, Ort, Wetter, Lichtverhältnisse und Ihre Erinnerung an den Ablauf
5. Keine Schuld anerkennen
Vermeiden Sie am Unfallort Aussagen wie „Das war meine Schuld“ oder „Ich habe Sie zu spät gesehen“. Sie stehen unter Stress, kennen noch nicht alle Umstände, und solche Sätze werden später gern als Beweis angeführt. Das gilt auch für Entschuldigungen aus Höflichkeit.
Ein gemeinsamer Unfallbericht, etwa der Europäische Unfallbericht, ist hilfreich, wenn Sie ihn nur sachlich ausfüllen: Wer stand wo, wer fuhr in welche Richtung, wo sind die Schäden. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstanden haben oder was nicht stimmt.
6. Sonderfall Parkschaden und Fahrerflucht
Haben Sie ein parkendes Auto beschädigt, reicht ein Zettel hinter dem Scheibenwischer nicht. Sie müssen eine angemessene Zeit warten. Kommt niemand, melden Sie den Schaden unverzüglich der Polizei.
Ist Ihr Auto beschädigt worden und der Verursacher verschwunden, erstatten Sie Anzeige und fragen Sie Anwohner oder Geschäfte nach Zeugen und Kameras. Lässt sich der Verursacher nicht ermitteln, kommt für den Schaden am eigenen Fahrzeug meist nur die Vollkasko in Betracht. Mehr dazu auf der Seite Kaskogutachten.
7. Versicherung informieren
Melden Sie den Unfall zeitnah Ihrer eigenen Versicherung, auch wenn Sie unschuldig sind. Viele Versicherungsbedingungen verlangen die Meldung innerhalb einer Woche. Bei einem fremd verschuldeten Unfall machen Sie Ihre Ansprüche direkt gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend (§ 115 VVG). Den Versicherer finden Sie notfalls über den Zentralruf der Autoversicherer heraus, wenn Sie das Kennzeichen kennen.
8. Gutachter beauftragen
Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Die gegnerische Versicherung kann Ihnen keinen Gutachter vorschreiben und Sie nicht zu einer bestimmten Werkstatt zwingen. Ein eigener Gutachter arbeitet für Sie, nicht für die Versicherung.
Das Gutachten belegt den Schaden vollständig: Reparaturkosten, Wiederbeschaffungs- und Restwert, Wertminderung und Reparaturdauer. Die Kosten trägt bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung, bei Mitschuld anteilig. Was ein Gutachten kostet, steht in meiner Honorartabelle.
Lassen Sie das Fahrzeug möglichst erst nach der Begutachtung reparieren, damit der Schaden nachgewiesen ist. Bei sehr kleinen Schäden genügt oft ein Kostenvoranschlag, siehe Bagatellschaden: Gutachten oder Kostenvoranschlag?
9. Werkstatt, Mietwagen, Nutzungsausfall
Die Werkstatt wählen Sie selbst, auch dann, wenn die Versicherung eine Partnerwerkstatt anbietet. Was dabei gilt, steht im Ratgeber Freie Werkstattwahl nach dem Unfall.
Für die Zeit, in der Ihr Auto nicht nutzbar ist, steht Ihnen bei einem unverschuldeten Unfall entweder ein gleichwertiger Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Die Dauer ergibt sich aus dem Gutachten. Mehr dazu: Nutzungsausfall oder Mietwagen.
10. Rechtsanwalt einschalten
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch die Kosten Ihres Rechtsanwalts. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht übernimmt die Korrespondenz, setzt Fristen und hilft, wenn die Versicherung kürzt oder die Haftung bestreitet. Gerade bei Personenschäden, unklarer Schuldfrage oder Totalschaden lohnt er sich früh. Auf Wunsch nenne ich Ihnen Kanzleien, mit denen ich zusammenarbeite – ohne Vergütung und ohne Verpflichtung.
Häufige Fehler
- Die Schuld mündlich oder schriftlich einräumen
- Die Unfallstelle verlassen, ohne Daten auszutauschen
- Das Fahrzeug reparieren oder verkaufen, bevor der Schaden dokumentiert ist
- Den Gutachter oder die Werkstatt der gegnerischen Versicherung ungeprüft akzeptieren
- Eine „Abfindungserklärung“ unterschreiben, ohne sie prüfen zu lassen
- Fotos und Zeugendaten nicht sichern, solange sie noch verfügbar sind
Rechtsgrundlagen
- § 34 StVO – Pflichten nach einem Unfall
- § 142 StGB – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- § 115 VVG – Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer
- § 249 BGB – Art und Umfang des Schadensersatzes
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: November 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall kann die Rechtslage abweichen. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
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