Unfallgutachten in Hamburg: Haftpflichtgutachten nach unverschuldetem Unfall
Ein unabhängiges Gutachten belegt Ihren Schaden und ist die Grundlage für die Forderung gegenüber der gegnerischen Versicherung.
- Termin meist am selben Tag, spätestens am Folgetag
- Gutachten fertig in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung
- Erreichbar 24/7 – telefonisch und per WhatsApp
- Kalkulation mit DAT SilverDAT 3 nach Herstellervorgaben
- Vor Ort zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt
Wann brauchen Sie ein Unfallgutachten?
Wurde Ihr Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt, den ein anderer verursacht hat, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. Um die Höhe des Schadens nachzuweisen, ist bei nicht ganz kleinen Schäden ein Gutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen der übliche und sicherste Weg. Es hilft Ihnen auch, wenn die Versicherung später einzelne Positionen kürzen will.
Bei Bagatellschäden reicht oft ein Kostenvoranschlag. Wo die Grenze ungefähr liegt, erkläre ich in meinem Ratgeber zum Bagatellschaden.
Was steht im Gutachten?
- Fahrzeugdaten, Schadenbeschreibung und Fotodokumentation
- Reparaturweg und Höhe der Reparaturkosten, kalkuliert mit DAT SilverDAT 3: Arbeitswerte nach Herstellervorgaben, Ersatzteilpreise nach den Preisempfehlungen der Hersteller
- Wiederbeschaffungswert und Restwert, wenn eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll ist
- Merkantile Wertminderung, soweit sie in Betracht kommt
- Voraussichtliche Reparaturdauer als Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen
- Hinweise auf Vorschäden und den Zustand des Fahrzeugs
Wie ich den Schaden ermittle
Bei der Besichtigung fotografiere ich das Fahrzeug vollständig, nicht nur den beschädigten Bereich. Ich prüfe Spaltmaße, Anbauteile und angrenzende Bauteile und erfasse Vorschäden, damit später niemand alte und neue Schäden vermischen kann. Auf Wunsch messe ich die Lackschichtdicke und halte das Ergebnis im Protokoll fest.
Die Kalkulation umfasst die sichtbaren Schäden und die Beschädigungen, die sich aus dem Schadenbild technisch zwingend ergeben. Was ohne Demontage oder Vermessung nicht erkennbar ist, schreibe ich nicht als Schaden fest, sondern weise darauf hin. Stellt die Werkstatt bei der Reparatur weitere Schäden fest, besichtige ich nach und ergänze das Gutachten.
Reparaturschaden oder Totalschaden?
Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, also dem Preis eines vergleichbaren Fahrzeugs, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Dann ermittle ich zusätzlich den Restwert anhand konkreter Angebote aus einer Restwertbörse. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Sie Ihr Fahrzeug trotzdem reparieren lassen, wenn die Kosten bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Details im Ratgeber Totalschaden, Wiederbeschaffungswert und Restwert.
Was Ihnen neben den Reparaturkosten zustehen kann
- Merkantile Wertminderung – der Wertverlust, den ein Unfallfahrzeug trotz fachgerechter Reparatur beim Verkauf hat (mehr dazu)
- Nutzungsausfall oder Mietwagen für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung. Die Reparaturdauer steht im Gutachten (mehr dazu)
- Abschlepp- und Bergungskosten, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit war
- Die Gutachterkosten selbst (was ein Gutachten kostet und wer zahlt)
Ihre freie Wahl des Gutachters
Als Geschädigter dürfen Sie den Sachverständigen frei wählen. Die gegnerische Versicherung kann Ihnen keinen Gutachter vorschreiben, auch wenn sie das gern tut oder auf eigene Prüfdienstleister und Partnerwerkstätten verweist. Ein Gutachter, den Sie selbst beauftragen, arbeitet für Sie.
Wer trägt die Kosten?
Bei einem unverschuldeten Unfall muss der Unfallverursacher beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung die zur Schadenfeststellung erforderlichen Kosten ersetzen. Dazu gehören in der Regel auch die Gutachterkosten. Bei Mitverschulden werden sie anteilig getragen. Das Honorar richtet sich nach der Schadenhöhe und wird vor Auftragserteilung schriftlich vereinbart. Auf Wunsch rechne ich direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Honorartabelle und Rechenbeispiel ansehen.
Die Erstattung hängt vom Einzelfall ab, etwa von der Haftungsfrage und der Schadenhöhe. Versicherungen kürzen Gutachterhonorare gelegentlich. Was Sie dann tun können.
So läuft es ab
- Sie rufen an oder schreiben mir. Wir besprechen kurz den Hergang und vereinbaren einen Termin.
- Ich besichtige und dokumentiere das Fahrzeug bei Ihnen vor Ort, zum Beispiel zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt.
- Sie erhalten das Gutachten für die Schadenregulierung.
- Auf Wunsch unterstütze ich Sie bei der weiteren Abwicklung.
Wichtig: Lassen Sie das Fahrzeug möglichst erst nach der Begutachtung reparieren, damit der Schaden belegt ist.
Einsatzgebiet
Unfallgutachten in Hamburg sowie in Pinneberg, Norderstedt, Ahrensburg, Elmshorn, Buxtehude und weiteren Orten im Umland. Alle Orte ansehen.
Häufige Fragen zum Unfallgutachten
Muss ich zur Versicherung, bevor ich einen Gutachter beauftrage?
Nein. Sie können den Gutachter jederzeit selbst beauftragen. Informieren Sie Ihre eigene Versicherung trotzdem zeitnah über den Unfall, die meisten Versicherungsbedingungen verlangen das.
Was ist, wenn ich eine Mitschuld habe?
Dann trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten nur anteilig. Ein Gutachten kann sich trotzdem lohnen, weil es die Schadenhöhe belegt. Lassen Sie die Haftungsfrage am besten von einem Rechtsanwalt klären.
Wie lange dauert es bis zum Gutachten?
In der Regel erhalten Sie das fertige Gutachten innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung.
„Hervorragender Gutachter! Sehr kompetent, zuverlässig und detailorientiert. Man fühlt sich von Anfang an bestens aufgehoben und ehrlich beraten. Uneingeschränkte Empfehlung!“ – Hasan S.
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